Alte Schnurlostelefone ab 2009 verboten II
Hintergrund des Verbotes ist, dass die betroffenen Frequenzen nur begrenzt für diesen Gebrauch erteilt wurden.
Ab dem Jahre 2009 soll CT1+ europaweit für den Mobilfunk genutzt werden.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss gegebenenfalls ein Bußgeld zahlen und außerdem noch die Kosten für eventuelle Entstörungen tragen.