Ab 2009 Verbot des alten Schnurlos-Telefons
Wer noch mit einem Schnurlos-Telefon aus den 90er Jahren telefoniert muss sich spätestens 2009 von dem Gerät trennen. Denn die Nutzung von Funktelefonen der Klassen “CT1+” und “CT2″ ist ab Januar 2009 verboten. Die Frequenzbereiche (885 bis 887 / 930 bis 932 Megahertz) stehen dann europaweit nur noch dem öffentlichen Mobilfunk zur Verfügung. Wer sich nicht an das Verbot hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.
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